Die Studierenden aller Karlsruher Hochschulen können im :DOMUS7 ein Zimmer bekommen. Eine gültige Immatrikulationsbescheinigung muss auf Nachfrage jederzeit eingereicht werden können (in der Regel zu Beginn jedes Semesters).
FAQs - Häufig gestellte Fragen
Viele Möglichkeiten bringen meistens auch viele Fragen mit sich. Die am häufigst gestellten Fragen zum Studentenwohnheim :Domus7 haben wir hier gesammelt.
Wer kann alles im :DOMUS7 leben?
In wie weit kann und muss ich mich im Wohnheim engagieren?
Wir sind selbstverwaltet und setzen ein gewisses Engagement unserer Bewohner heraus. Daher ist das aktive Engagement im Wohnheim während den ersten beiden Wohnsemester Teil des Vertrags. Dabei kann man sich in einem der zahlreichen Tutoriate einbringen, aber auch aktiv auf dem Stockwerk oder in der Verwaltung. Weiteres Engagement ist gerne gesehen, zumindest auf dem Stockwerk sollte man aktiv sein. In Extremfällen beten wir passive Bewohner zu einem Gespräch mit der Verwaltung, dessen Ergebnis im Ernstfall eine Kündigung sein kann.
Ich bin interessiert. Kann ich zu einer Besichtigung vorbeikommen?
Bei uns gibt es keine Bewerbertage oder -gespräche. Falls du das Haus vor deinem Einzug sehen möchtest, vereinbare bitte einen Termin mit den Heimsprechern, welche dir das Haus gerne zeigen werden: heimsprecher@domus7.org
Wie lange laufen die Verträge für ein Zimmer?
Beim Einzug ins Wohnheim bekommst du einen Vertrag für 5 Jahre (10 Semester). Dieser kann von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Monaten ordentlich gekündigt werden.
Ich habe einen Vertrag erhalten und möchte einziehen, an wen wende ich mich?
Bitte sendet den unterschriebenen Vertrag in doppelter Ausführung in doppelter Ausführung und den Mitgliedsantrag per Post an die Heimleitung, diese wird sich dann wieder bei euch melden. Kontaktiert bitte für die Zimmer- und Schlüsselübergabe rechtzeitig unseren Hausmeister, damit dieser einen Termin mit euch ausmachen kann.
Darf ich im Laufe eines Semesters ausziehen?
Der Auszug ist grundsätzlich zum Ende jedes Monats möglich. Voraussetzung ist jedoch die rechtzeitige Kündigung drei Monate vorher, damit wir uns um einen Nachmieter kümmern können.
Darf ich im Laufe eines Semesters einziehen?
Sofern ein Zimmer während dem Semester frei wird, kann auch unter dem Semester eingezogen werden. Die größten Chancen auf ein Zimmer im Haus bestehen jedoch für das Sommersemester zum 1. März oder zum 1. April und im Wintersemester zum 1. August oder zum 1. September. Im Laufe des Semesters werden nur vereinzelt Zimmer frei.
Ich möchte ein Praktikumssemster im Ausland oder einer anderen Stadt durchführen. Darf ich danach wieder einziehen?
Ja, ein Wiedereinzug nach einem Praktikum in das :DOMUS7 ist möglich. Sofern ausreichend Zimmer zur Verfügung stehen, nehmen wir ehemalige Bewohner bevorzugt wieder auf. Dafür solltet ihr aber bereits bei der Kündigung anmerken, dass ihr nach dem Auslands-/Praxissemester wieder einziehen möchtet. Für den Wiedereinzug ist dennoch eine Bewerbung über unser Portal nötig. Bitte nehmt zusätzlich auch Kontakt mit der Heimleitung für den Wiedereinzug auf.
Darf ich mein Zimmer untervermieten?
Eine Untervermietung ist nicht erlaubt. Wenn ihr jedoch für ein Semester auszieht, bekommt ihr danach wieder ein Zimmer.
Darf ich eigene Möbel mitbringen?
Die Zimmer sind voll möbliert, daher können nur begrenzt zusätzliche eigene Möbel mitgebracht werden. Die vorhandenen Möbel, insbesondere auch das Bett, dürfen nicht aus dem Zimmer entfernt und durch ein eigenes ersetzt werden.
Ich habe ein Musikinstrument, darf ich im Wohnheim musizieren?
Wir bieten ein Musikzimmer zum Üben und bitten unsere Bewohner, dieses zu nutzen, damit die Zimmernachbarn nicht beeinträchtigt werden.